Widerrufsbelehrung

Wenn Sie bei Lachmann Immobilien ein Exposé online abrufen möchten, werden Sie mit der sogenannten "Widerrufsbelehrung" konfrontiert. Was hat es damit eigentlich auf sich?

Diese Frage wird uns oft gestellt, sie ist aber leider gar nicht so einfach zu beantworten. An dieser Stelle möchten wir Ihnen Punkt für Punkt die wichtigsten Informationen geben, ohne Sie dabei unnötig mit juristischen Details zu langweilen.

Die Widerrufsbelehrung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Verbraucherschutz, insbesondere bei online eingeleiteten Geschäftsbeziehungen. Wir sind daran gebunden, so wie alle anderen Immobilien-Makler auch.

Sicher kennen Sie dieses Verbraucherrecht von Bestellungen, die Sie online oder telefonisch getätigt haben und deshalb innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen können. 

Das spezielle Problem für Immobilien-Makler: Wir müssten jeden Interessenten zunächst über sein Widerrufsrecht belehren. Anschließend 14 Tage abwarten, ob er tatsächlich widerrufen möchte. Und würden ihm erst dann das Exposé zur Verfügung stellen.

Die bessere Lösung: Wir informieren Sie wie vorgeschrieben über Ihr Widerrufsrecht. Sie erklären, dass Sie es zur Kenntnis genommen haben, aber darauf verzichten möchten. Und erhalten im nächsten Klick das gewünschte Exposé im Download. 

Bitte sehen Sie über das Juristen-Deutsch der Widerspruchsbelehrung hinweg. Leider ist es bisher ja auch noch niemandem gelungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) so zu schreiben, dass sie wirklich gelesen werden. Übrigens wussten Sie, dass jedes Mal wenn Sie im Restaurant bestellen, stillschweigend ein „Bewirtungsvertrag“ zustande kommt. Ähnlich bringen Juristen auch beim Exposé-Download den Begriff „Vertrag“ ins Spiel.

Für Sie entscheidend: Wenn Sie das Exposé annehmen und Ihnen das angebotene Objekt nicht gefällt, resultieren daraus für Sie keinerlei Verpflichtungen. Es entstehen Ihnen keine Nachteile und es fallen auch keinerlei Kosten an. Doch Vorsicht: Sie sollten nicht versuchen, das angebotene Objekt hinter dem Rücken des Maklers "provisionsfrei" zu erwerben. Aber das versteht sich ja von selbst.

Für Käufer gilt: Kommt es durch unsere Vermittlung zu einem notariellen Kaufvertrag, wird die im Exposé bezifferte Courtage fällig. Somit  ist die Bereitstellung des Exposés ein wichtiger Schritt unserer Tätigkeit als Makler – vom ersten Kontakt bis zum erfolgreichen Abschluss.