Hier wird gerecht geteilt – wie bei der Maklerprovision!

 

15. Januar 2021. Seit Dezember 2020 regelt ein neues Gesetz die Aufteilung der Maklerprovision. Die Regierung möchte damit für mehr Gerechtigkeit und Transparenz sorgen. Die Vorteile kommen ganz besonders den Käufern von Eigenheimen und Eigentumswohnungen zugute.

Lachmann Immobilien begrüßt die neuen Vorschriften. Ein kleiner Wermutstropfen – das Gesetz ist mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand verbunden.

Jeder zahlt die Hälfte - so ist es gerecht!

Unserer Meinung nach ist es am fairsten, wenn die Maklerprovision von Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen übernommen wird. Diese Aufteilung ist bei Lachmann Immobilien übrigens seit langem gängige Praxis. Schließlich profitieren Käufer und Verkäufer gleichermaßen von unserem umfassenden Service – vom Exposee über die Besichtigung bis zum Notartermin. Das „fifty-fifty“-Prinzip entspricht voll und ganz dem neuen Gesetz. Und nicht zuletzt erfreut es sich bei unseren Kunden einer hohen Akzeptanz. alle Objekte

Ist auch eine andere Aufteilung möglich?

Ja, zum Beispiel könnte der Verkäufer alles und der Käufer nichts bezahlen. Diese Variante halten wir für ungerecht. Denn der Käufer nimmt ja unsere professionellen Leistungen rund um den Erwerb der Immobilie in Anspruch (siehe oben!). Außerdem sieht sich Lachmann Immobilien als fairer Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer. Wir haben bei unseren Bemühungen stets die Interessen beider Parteien im Blick. Und das funktioniert am besten, wenn wir auch von beiden Parteien zu gleichen Teilen honoriert werden.

Natürlich ist eine „ungerade“ Aufteilung der Maklerprovision ebenfalls denkbar. Also zum Beispiel im Verhältnis von 60% zu 40%. Laut Gesetz darf dabei jedoch der Käufer niemals mehr bezahlen als der Verkäufer. Grundsätzlich bleibt die Ausgestaltung der Maklerprovision im Einzelfall eine Verhandlungssache. In der Praxis hat sich ein Abweichen von der „fifty-fifty“-Regel allerdings nicht als vorteilhaft erwiesen.

Worin besteht der erhöhte Verwaltungsaufwand für den Makler?

Das Gesetz möchte die Rechte der Immobilien-Käufer stärken. Deshalb schreibt es bei der Zahlung der Provision folgenden Ablauf vor. Im ersten Schritt begleicht der Verkäufer seinen Anteil. Den entsprechenden Nachweis lege ich dem Käufer vor. Der kann dann prüfen, ob die Zahlung tatsächlich erfolgt ist und auch in der Höhe den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Erst dann bezahlt der Käufer seinen Anteil.

Das ist aufwändig, schafft aber Transparenz. Zugleich ist es eine gute Basis für einen vertrauensvollen und gleichberechtigten Umgang miteinander. Wenn eine Immobilie den Eigentümer wechselt, sollten stets alle Beteiligten mit dem Abschluss zufrieden sein – der Käufer, der Verkäufer und natürlich auch der Makler.

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